Hersteller vs. Inverkehrbringer: Wo liegt der Unterschied?
Wir versuchen einmal diese beiden Begriffe auch für Kunden, die Reklamationen haben, auseinander zu halten - es ist etwas trocken, aber es lohnt sich, mal drüber zu lesen....
Die meisten Menschen sagen bei Produkten einfach „der Hersteller“. Klingt logisch, ist aber oft ungenau. Im rechtlichen und praktischen Alltag gibt es nämlich zwei Rollen, die gerne verwechselt werden: Hersteller und Inverkehrbringer. Wer die Begriffe sauber trennt, versteht schneller, wer wofür steht, wenn es um Kennzeichnung, Sicherheit oder Verantwortlichkeiten geht.
Was ist ein Hersteller?
Im normalen Sprachgebrauch ist der Hersteller die Firma, die etwas produziert.
Im rechtlichen Sinn ist „Hersteller“ oft breiter gemeint:
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Hersteller kann der tatsächliche Produzent sein.
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Hersteller kann aber auch die Firma sein, die ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, selbst wenn die Produktion ausgelagert ist.
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Hersteller kann außerdem derjenige sein, der ein Produkt so verändert, dass daraus praktisch ein „neues“ Produkt mit neuer Verantwortung wird.
Kurz: Hersteller ist nicht nur „wer es baut“, sondern oft „wer als Ursprung oder Verantwortlicher des Produkts gilt“.
Was bedeutet „Inverkehrbringen“?
„Inverkehrbringen“ klingt sperrig, ist aber recht einfach:
Es bezeichnet den Moment, in dem ein Produkt zum ersten Mal auf dem Markt bereitgestellt wird. Also wenn es erstmals regulär angeboten oder abgegeben wird, zum Beispiel durch Verkauf oder Lieferung.
Wichtig: Ein Produkt wird in der Regel nur einmal „in Verkehr gebracht“, nämlich beim ersten Bereitstellen auf dem jeweiligen Markt. Danach kann es zwar weiterverkauft werden, aber es ist dann nicht erneut „erstmals“ im Markt.

