Hersteller vs. Inverkehrbringer: Wer ist eigentlich wofür verantwortlich?

Hersteller vs. Inverkehrbringer: Wo liegt der Unterschied?

Wir versuchen einmal diese beiden Begriffe auch für Kunden, die Reklamationen haben, auseinander zu halten - es ist etwas trocken, aber es lohnt sich, mal drüber zu lesen....

Die meisten Menschen sagen bei Produkten einfach „der Hersteller“. Klingt logisch, ist aber oft ungenau. Im rechtlichen und praktischen Alltag gibt es nämlich zwei Rollen, die gerne verwechselt werden: Hersteller und Inverkehrbringer. Wer die Begriffe sauber trennt, versteht schneller, wer wofür steht, wenn es um Kennzeichnung, Sicherheit oder Verantwortlichkeiten geht.

Was ist ein Hersteller?

Im normalen Sprachgebrauch ist der Hersteller die Firma, die etwas produziert.
Im rechtlichen Sinn ist „Hersteller“ oft breiter gemeint:

  • Hersteller kann der tatsächliche Produzent sein.

  • Hersteller kann aber auch die Firma sein, die ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, selbst wenn die Produktion ausgelagert ist.

  • Hersteller kann außerdem derjenige sein, der ein Produkt so verändert, dass daraus praktisch ein „neues“ Produkt mit neuer Verantwortung wird.

Kurz: Hersteller ist nicht nur „wer es baut“, sondern oft „wer als Ursprung oder Verantwortlicher des Produkts gilt“.

Was bedeutet „Inverkehrbringen“?

„Inverkehrbringen“ klingt sperrig, ist aber recht einfach:
Es bezeichnet den Moment, in dem ein Produkt zum ersten Mal auf dem Markt bereitgestellt wird. Also wenn es erstmals regulär angeboten oder abgegeben wird, zum Beispiel durch Verkauf oder Lieferung.

Wichtig: Ein Produkt wird in der Regel nur einmal „in Verkehr gebracht“, nämlich beim ersten Bereitstellen auf dem jeweiligen Markt. Danach kann es zwar weiterverkauft werden, aber es ist dann nicht erneut „erstmals“ im Markt.

Wer ist der Inverkehrbringer?

Der Inverkehrbringer ist die Person oder das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf einen bestimmten Markt bringt.

Das kann sein:

  • der Hersteller selbst (wenn er direkt verkauft),

  • ein Importeur (wenn Ware aus einem Drittland erstmals in den Markt gelangt),

  • oder ein anderes Unternehmen in der Lieferkette, das die erstmalige Bereitstellung übernimmt.

Der Begriff beschreibt also weniger „wer es gemacht hat“, sondern eher wer den Startschuss für die Marktverfügbarkeit gibt.

Der Unterschied in einem Satz

  • Hersteller: Wer als Ursprung/Verantwortlicher für das Produkt gilt (nicht immer identisch mit dem Produzenten).

  • Inverkehrbringer: Wer das Produkt erstmals auf einem Markt bereitstellt.

Drei typische Beispiele zur Einordnung

1) Direkter Verkauf vom Produzenten
Eine Firma produziert und verkauft selbst:
→ Sie ist Hersteller und Inverkehrbringer.

2) Produktion im Ausland, erster Verkauf im Inland
Ein Produkt wird außerhalb des Marktes hergestellt und dann erstmals hier angeboten:
→ Der Produzent ist Hersteller, der erste Anbieter im Markt ist Inverkehrbringer.

3) Produkt unter anderer Marke
Ein Produkt wird produziert, aber unter einer anderen Marke vertrieben:
→ Der Produzent ist der tatsächliche Hersteller, der Markenanbieter kann rechtlich als Hersteller gelten, weil er unter eigenem Namen auftritt. Derjenige, der es erstmals auf dem Markt bereitstellt, ist Inverkehrbringer.

Fazit

„Hersteller“ und „Inverkehrbringer“ sind zwei unterschiedliche Rollen:
Der eine Begriff beschreibt, wer für das Produkt als Ursprung/Verantwortlicher steht, der andere, wer es erstmals in den Markt bringt. In vielen Fällen ist das dieselbe Partei, manchmal aber auch nicht, und genau daraus entstehen die typischen Missverständnisse.




 

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